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Inhaltsverzeichnis:
- Was bedeutet die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum?
- Wie kriegt man heraus Wem das Nachbargrundstück gehört?
- Wer darf in das Grundbuch einsehen?
- Wie kann ich Einsicht in das Grundbuch nehmen?
- Wann kann man Einsicht in das Grundbuch eines anderen nehmen?
Was bedeutet die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum?
„Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. ... Vorher kann der Verkäufer, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, die Sache zurückfordern oder auf eigene Kosten zurückholen.
Wie kriegt man heraus Wem das Nachbargrundstück gehört?
du bekommst die Auskunft entweder beim Katasteramt (Kreis oder kreisfreie Stadt) oder beim Grundbuchamt (Amtsgericht). Als Nachbar hast du ein berechtigtes Interesse. Ja gehe zum Grundbuchamt ... es ist ein berechtigtes Interesse, dass Du das wissen willst.
Wer darf in das Grundbuch einsehen?
Jede Person, die ein „berechtigtes Interesse“ hat und dieses auch nachweisen kann, darf gemäß § 12 Grundbuchordnung grundsätzlich das Grundbuch einer Immobilie oder eines Grundstückes einsehen.
Wie kann ich Einsicht in das Grundbuch nehmen?
Die Grundbucheinsicht wird beim zuständigen Grundbuchamt schriftlich oder auch mündlich vor Ort und mit dem Personalausweis oder Reisepass beantragt. Das zuständige Grundbuchamt ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das jeweilige Grundstück liegt.
Wann kann man Einsicht in das Grundbuch eines anderen nehmen?
Gemäß § 12 Grundbuchordnung (GBO) ist eine Grundbucheinsicht nur dann möglich, wenn der Interessierte ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Er muss also einen Antrag beim Grundbuchamt stellen. Diesem obliegt die Entscheidung, ob er Einsicht in den gewünschten Grundbucheintrag erhält.
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