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Inhaltsverzeichnis:
- Wie schnell geht ein betreuungsverfahren?
- Wie wird eine Betreuung eingerichtet?
- Wie entscheidet der Richter über die Betreuung?
- Wer ordnet eine Betreuung an?
- Wer wird als Betreuer eingesetzt?
- Können mehrere Personen als Betreuer eingesetzt werden?
- Kann vorsorgevollmacht an mehrere Personen möglich?
Wie schnell geht ein betreuungsverfahren?
Dieses Verfahren dauert eine gewisse Zeit. Insgesamt ist für die Bestellung eines Betreuers mit rund drei Monaten zu rechnen. In besonders dringlichen Fällen kann das Gericht in einem vereinfachten Verfahren durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen.
Wie wird eine Betreuung eingerichtet?
Die Betreuung kann auf zwei Wegen veranlasst werden: Zum einen kann der Betroffene selbst einen Antrag auf Betreuungseinrichtung beim zuständigen Betreuungsgericht stellen. Zum anderen kann das Gericht die Betreuung auf Anregung von Angehörigen, Nachbarn, Hausarzt, Kliniken etc. von Amts wegen einrichten.
Wie entscheidet der Richter über die Betreuung?
Der Richter entscheidet hiernach über die Anordnung einer Betreuung, die Aufgabenkreise (§ 1896 BGB), die Betreuerauswahl (§ 1897 BGB, § 1900 BGB), den Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB), die Genehmigung der Heilbehandlung (§ 1904 BGB), der Sterilisation (§ 1905 BGB) und der Ehescheidung (§ 125 FamFG), in bestimmten ...
Wer ordnet eine Betreuung an?
Wer ordnet eine gesetzliche Betreuung an? Angeordnet werden gesetzliche Betreuungen heute von Betreuungsgerichten, die Teil der Amtsgerichte sind. Angehörige, Krankenhäuser, Nachbarn oder auch Vermieter können dort melden, wenn sie das Gefühl haben, dass ein Mensch Probleme hat, seinen Alltag zu bewältigen.
Wer wird als Betreuer eingesetzt?
Das Betreuungsgesetz § 1896 Abs. 1 BGB sagt folgendes: Wenn ein volljähriger Mensch auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr erledigen kann, muss über das Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt werden.
Können mehrere Personen als Betreuer eingesetzt werden?
Nach § 1899 Abs. 3 BGB können mehrere Betreuer, die mit demselben Aufgabenkreis betraut sind, die Angelegenheiten des Betreuten nur gemeinsam besorgen, es sei denn, das Gericht hat etwas anderes bestimmt oder mit dem Aufschub ist Gefahr verbunden.
Kann vorsorgevollmacht an mehrere Personen möglich?
Haben Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen, kann eine Vorsorgevollmacht das Richtige für Sie sein. Denn mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die für Sie entscheiden, wenn Sie es nicht mehr können.
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