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Inhaltsverzeichnis:
- Bis wann muss die Eigentümerversammlung abgehalten werden?
- Was tun wenn der Verwalter keine Eigentümerversammlung einberuft?
- Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung da sein?
- Wie lange muss man auf Nebenkostenrückzahlung warten?
Bis wann muss die Eigentümerversammlung abgehalten werden?
Meist wird die Eigentümerversammlung im ersten Jahresdrittel abgehalten. Da das Gesetz keinen bestimmten Zeitpunkt vorschreibt, bis zu dem die Versammlung stattgefunden haben muss, sollten Verwalterverträge konkrete Vorgaben zum Termin enthalten.Was tun wenn der Verwalter keine Eigentümerversammlung einberuft?
Verweigert der Verwalter die Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung auf ein berechtigtes Einberufungsverlangen hin, kann jeder Wohnungseigentümer den Verwalter klageweise auf Einberufung in Anspruch nehmen. Ein entsprechendes Urteil wäre auch ohne Weiteres vorläufig vollstreckbar.Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung da sein?
Die Nebenkostenabrechnung erfolgt jährlich und muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Hält der Vermieter diese Frist nicht ein, müssen eventuelle Nachforderungen einer später zugegangenen Betriebskostenrechnung nicht gezahlt werden.Wie lange muss man auf Nebenkostenrückzahlung warten?
Die Rückerstattung zu viel bezahlter Nebenkosten sollte innert 30 Tagen erfolgen. Meist fallen die Kosten höher aus als erwartet, was eine Nachzahlung fällig macht. Doch kann es auch vorkommen, dass zu viel einbezahlt wurde. In diesem Fall muss der Vermieter der Mieterschaft den Überschuss zurückerstatten.auch lesen
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