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Inhaltsverzeichnis:
- Wie kann man sich ein Wort schützen lassen?
- Was kostet der Schutz eines Namens?
- Was kostet es einen Begriff schützen zu lassen?
- Kann ich mir einen Satz schützen lassen?
- Wie viel kostet ein Trademark?
- Welche Namen kann man sich nicht schützen lassen?
- Welche Begriffe kann man nicht schützen?
Wie kann man sich ein Wort schützen lassen?
Namen und Logos können je nach Gestaltung als Wortmarken, Bildmarken oder Wort-/Bildmarken geschützt werden. Weil Wortmarken mehrere Worte umfassen dürfen, können grundsätzlich auch Werbeslogans schutzfähig sein.Was kostet der Schutz eines Namens?
300 Euro Die Namensschutz - Kosten beim Deutschen Patent- und Markenamt (hier werden deutschlandweit Namen rechtlich geschützt) betragen 300 Euro (290 Euro bei elektronischer Anmeldung) für einen Namen (eine Marke), dem eine bis drei Waren- und Dienstleistungsklassen zugeordnet werden können.Was kostet es einen Begriff schützen zu lassen?
Ein Eindruck von den Kosten bietet das DPMA auf seiner Webseite. Demnach kostet die Anmeldung einer Marke in Deutschland für drei Warenklassen 290 Euro.Kann ich mir einen Satz schützen lassen?
Durch einen Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) lassen sich sowohl Firmennamen als auch ganze Slogans schützen. Registrieren Sie eine Zeichenfolge als Wortmarke, ist diese vor Plagiaten und unbefugter Fremdnutzung geschützt.Wie viel kostet ein Trademark?
Gebührenart | Höhe |
---|---|
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 290 Euro |
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 100 Euro |
Anmeldegebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke | 900 Euro |
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung | 200 Euro |
Welche Namen kann man sich nicht schützen lassen?
Nach § 8 Markengesetz kann man sich unter anderem folgendes nicht schützen lassen: Begriffe, die sich als Bezeichnung für Gegenstände und Dienstleistungen eingebürgert und sogenannte Verkehrsgeltung erworben haben, Flaggen und Wappen, Begriffe, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen und.Welche Begriffe kann man nicht schützen?
Nach § 8 Markengesetz kann man sich unter anderem folgendes nicht schützen lassen: Begriffe, die sich als Bezeichnung für Gegenstände und Dienstleistungen eingebürgert und sogenannte Verkehrsgeltung erworben haben, Flaggen und Wappen, Begriffe, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen und.auch lesen
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