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Inhaltsverzeichnis:
Wann kann ich in der Probezeit fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung in der Probezeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht. Gründe für den Arbeitgeber sind z. B. Arbeitszeitbetrug, anhaltende Arbeitsunfähigkeit und Beleidigungen.Wie kündige ich fristlos in der Probezeit?
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Erfolgt jedoch eine “normale” Kündigung während der Probezeit, dann ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen die Regel.auch lesen
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