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Inhaltsverzeichnis:
- Wie hoch sind die Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften der Kreditnehmer?
- Was kostet eine beglaubigte Vollmacht?
- Wer zahlt Beglaubigung?
- Was kostet ein Legalisator?
- Was kostet eine notariell beglaubigte Generalvollmacht?
- Was darf ein Legalisator?
Wie hoch sind die Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften der Kreditnehmer?
Der Notar kann von einem Original eine beglaubigte Kopie anfertigen und bestätigen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Dies kann nützlich und sinnvoll sein, wenn man das Original nicht aus der Hand geben möchte. Die Kosten belaufen sich auf netto 3,60 € pro Seite, pro Auftrag jedoch mindestens € 13,60.Was kostet eine beglaubigte Vollmacht?
Für die öffentliche Beglaubigung durch einen Notar fallen ca. 20 bis 80 Euro an. Etwas günstiger ist die öffentliche Beglaubigung durch eine Betreuungsbehörde. Die Kosten für die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht richten sich nach Ihrem Vermögen, sie kostet aber mindestens 60 Euro.Wer zahlt Beglaubigung?
Die Beglaubigungsgebühr muss dabei grundsätzlich der Verwalter tragen, der den Notar mit der Beglaubigung seiner Unterschrift beauftragt hat.Was kostet ein Legalisator?
€ 2,00 bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,00 oder bei unbestimmtem Wert. € 6,00 bei einem Wert über € 700,00 bis € 7.000,00.Was kostet eine notariell beglaubigte Generalvollmacht?
Was darf ein Legalisator?
Eine Legalisatorin/ein Legalisator beglaubigt Unterschriften, die innerhalb des Amtsgebiets (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden ( z.B. auf Kaufverträgen). Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch eine Notarin/einen Notar mehr nötig.auch lesen
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