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Inhaltsverzeichnis:
Wie werden die Kosten für den Erbschein berechnet?
Berechnung der Gebühren für die Erteilung des Erbscheins Für die Erteilung des Erbscheins wird nach Nr. 12210 KV GNotKG vom Nachlassgericht eine 1,0-Gebühr erhoben. Die Höhe dieser Gebühr ist abhängig vom Nachlasswert. Je höher der Wert der Erbschaft, desto teurer wird der Erbschein.Wann muß ich für den Erbschein zahlen?
Zahlungspflichtig ist derjenige, der den Antrag stellt. Liegt eine Erbengemeinschaft vor, werden die Gebühren aufgeteilt. Die Kosten können mit unserem Erbschein-Rechner oder anhand der Tabelle nach GNotKG berechnet werden.auch lesen
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