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Inhaltsverzeichnis:
- Wie lange müssen Steuerunterlagen?
- Wie lange muss ich als selbstständiger Rechnungen aufbewahren?
- Wie lange muss ich Rechnungen behalten?
- Wie lange muss man Gewerbe Unterlagen aufbewahren?
- Wie lange muss man Rechnungen und Dokumente aufbewahren?
- Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Wie lange müssen Steuerunterlagen?
vier Jahre Wir, die VLH, empfehlen, die Steuerunterlagen nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufzuheben. Dann haben Sie alles griffbereit, wenn Sie Kosten nachweisen müssen.Wie lange muss ich als selbstständiger Rechnungen aufbewahren?
Rechnungen, egal ob Eingangsrechnungen oder Ausgangsrechnungen, müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Auch hier wieder darauf achten, dass man sie so archiviert, dass sie auch in 10 Jahren noch lesbar sind…Wie lange muss ich Rechnungen behalten?
Für Handwerker-, Miet- und Arztrechnungen, aber auch für Lohnunterlagen gilt eine allgemeine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren. Lohnunterlagen werden zum Nachweis des Einkommens herangezogen, etwa wenn Sie erwerbsunfähig werden sollten. Unbedingt unbegrenzt aufbewahren!Wie lange muss man Gewerbe Unterlagen aufbewahren?
Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren.Wie lange muss man Rechnungen und Dokumente aufbewahren?
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Allgemeine Unterlagen und allgemeine Belege sind 6 Jahre lang aufzubewahren. Haben sie aber Buchfunktion oder dienen sie als Buchungsgrundlage, so betragen die Aufbewahrungsfristen 10 Jahre.auch lesen
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