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Inhaltsverzeichnis:
- Wer berät in erbschaftsangelegenheiten?
- Wer hilft bei erbstreitigkeiten?
- Wie berechnet der Notar ein Testament?
Wer berät in erbschaftsangelegenheiten?
Am ehesten und sicher auch am Besten ein Notar. Aber auch ein Rechtsanwalt, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat, sollte gut beraten und damit helfen können.Wer hilft bei erbstreitigkeiten?
Wie berechnet der Notar ein Testament?
Die Basis für die Gebührenrechnung ist das Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG. Die Gebühr errechnet sich aus dem gestaffelten Geschäftswert. Bei der Einzelbeurkundung des Testaments fällt die 1,0-fache Gebühr an und bei einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten oder einem Erbvertrag die 2,0-fache Gebühr.auch lesen
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