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Inhaltsverzeichnis:
- Was passiert wenn man beim Vorstellungsgespräch lügt?
- Welche Kündigungsgründe kennt das Kündigungsschutzgesetz?
- Wann darf man beim Vorstellungsgespräch lügen?
- Für welche Arbeitnehmer gilt der allgemeine Kündigungsschutz?
Was passiert wenn man beim Vorstellungsgespräch lügt?
Wer sich bewirbt, sollte die Wahrheit sagen. Falsche Angaben in der Bewerbung können strafbar sein und zur Kündigung führen – auch noch nach Jahren im Job. Einige Notlügen und Lügen im Vorstellungsgespräch sind aber sogar gesetzlich erlaubt – als eine Art Notwehrrecht bei unzulässigen Fragen.Welche Kündigungsgründe kennt das Kündigungsschutzgesetz?
Kündigungsgründe Kündigungsschutzgesetz. Kündigungsgründe: Wo das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet, allgemeine Anwendbarkeit, verhaltensbedingt, personenbedingt, betriebsbedingt. ... Denn wenn das KSchG nicht anwendbar ist, kann ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsgrund – also grundlos – gekündigt werden.Wann darf man beim Vorstellungsgespräch lügen?
Lügen im Vorstellungsgespräch sind dann unzulässig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Wahrheit hat. Das gilt zum Beispiel in diesen Fällen: Fragen zu Vermögensverhältnissen und Schulden (bei Bankangestellten, Kassierern) Fragen zu Vorstrafen (bei Juristen oder (Polizei)Beamten)Für welche Arbeitnehmer gilt der allgemeine Kündigungsschutz?
Unter den allgemeinen Kündigungsschutz fallen alle Arbeitnehmer. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten oder nur einen Aushilfsjob (Minijob) haben. Für Auszubildende gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht.auch lesen
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