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Inhaltsverzeichnis:
Wie mache ich die Übungsleiterpauschale geltend?
Den steuerfrei ausgezahlten Betrag musst Du in Deiner Steuererklärung angeben. Du kannst die Aufwendungen, die Du durch die Übungsleitertätigkeit hattest, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Übersteigen diese Ausgaben Deine steuerfreien Einnahmen, kannst Du möglicherweise einen Verlust geltend machen.Was gilt als Übungsleiterpauschale?
Wenn Du nebenberuflich als Ausbilder, Dozent, Pfleger, Erzieher oder Künstler tätig bist, kannst Du mit der Übungsleiterpauschale bis zu 3.000 Euro (bis 2020: 2.400 Euro) im Jahr verdienen, ohne das Geld versteuern zu müssen.auch lesen
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