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Inhaltsverzeichnis:
Kann ich als Azubi fristlos kündigen?
Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist nicht möglich, sie kann auch nicht wirksam vertraglich vereinbart werden.Wann kann ich als Azubi kündigen?
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn Sie schriftlich erfolgt. Auszubildende können allerdings nur selbst kündigen, wenn sie bereits volljährig sind. Bei Minderjährigen muss mindestens ein Erziehungsberechtigter sowohl den Ausbildungsvertrag als auch die Kündigung unterschreiben.auch lesen
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