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Inhaltsverzeichnis:
- Wie oft muss man dachrinnenreinigung?
- Wer reinigt verstopfte Regenrinne?
- Kann man dachrinnenreinigung auf Mieter umlegen?
- Wer ist für dachrinnenreinigung verantwortlich?
- Wer trägt Kosten für dachrinnenreinigung?
- Wer bezahlt die dachrinnenreinigung?
Wie oft muss man dachrinnenreinigung?
Zwei Mal im Jahr sollten Hausbesitzer ihre Dachrinne reinigen. Frühling und Herbst bieten sich hierfür an. Die Reinigung im Herbst, bevor der winterliche Frost einsetzt, ist aber besonders wichtig. Im Herbst verstopfen außerdem Laub und Blätter Regenrinnen häufig.Wer reinigt verstopfte Regenrinne?
Ein professioneller Dachdecker hält dieses Werkzeug jedoch in der Regel bereit und führt die Reinigung Ihres verstopften Fallrohres schnell und sauber für Sie durch.Kann man dachrinnenreinigung auf Mieter umlegen?
Nach der BGH, Urteil von – VIII ZR 167/03, WuM 2004, 290 sind die Kosten der Dachrinnenreinigung grundsätzlich als „sonstige Betriebskosten“ i.S.v. § 2 Nr. 17 BetrkV umlagefähig.Wer ist für dachrinnenreinigung verantwortlich?
(dmb) Die Kosten für die Dachrinnenreinigung können „sonstige Betriebskosten“ sein, die bei entsprechender Vertragsvereinbarung vom Mieter zu zahlen sind, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (VIII ZR 167/03 und VIII ZR 146/03).Wer trägt Kosten für dachrinnenreinigung?
Wer bezahlt die dachrinnenreinigung?
Voraussetzung dafür, dass diese Kosten vom Mieter zu zahlen sind, ist, dass im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wird, dass die Betriebskostenart „Dachrinnenreinigung“ als sonstige Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.auch lesen
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