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Inhaltsverzeichnis:
- Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?
- Wann hat man Anspruch auf Kinderzuschlag?
- Was brauche ich um Kinderzuschlag zu bekommen?
- Wie wird Bafög beim Kinderzuschlag angerechnet?
- Wann gibt es Wohngeld?
- Wer hat Anspruch auf lastenzuschuss?
Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag? Einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben Elternpaare oder Alleinerziehende, die zu viel verdienen, um ALG II zu bekommen, den Bedarf der Kinder damit aber nicht decken können.
Wann hat man Anspruch auf Kinderzuschlag?
Voraussetzungen für Kinderzuschlag Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende). Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Was brauche ich um Kinderzuschlag zu bekommen?
In der Regel benötigen Sie die folgenden Nachweise: Einkommensnachweise wie zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsnachweise inkl. Kurzarbeitergeld, Rentenbescheid, Elterngeldbescheid, BAföG-Bescheid.
Wie wird Bafög beim Kinderzuschlag angerechnet?
Bafög ist grundsätzlich bei der Berechnung des Kinderzuschlages als Einkommen anzurechnen. Allerdings dürfen hierbei der Betrag für die Kinderbetreuungskosten sowie der Freibetrag für Studenten nicht mit berücksichtigt werden. Diese sind vor einer Anrechnung abzuziehen.
Wann gibt es Wohngeld?
Erfüllt man das Mindesteinkommen, kann man Wohngeld beantragen, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um die kompletten Wohnkosten zu decken. Besteht ein Anspruch, zahlt die Wohngeldstelle einen Zuschuss zu den Mietkosten bzw. einen Lastenzuschuss zu den Kosten einer angemessenen, selbstgenutzten Wohnimmobilie.
Wer hat Anspruch auf lastenzuschuss?
Anspruch auf einen Lastenzuschuss haben: Mieter und Untermieter. Nutzer einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung. Personen mit mietähnlichen Nutzungsrechten (Dauerwohnrecht, dingliches Wohnrecht) Personen, die Wohnraum im eigenen Haus mit mehr als zwei Wohnungen bewohnen.
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