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Inhaltsverzeichnis:
- Wer unterliegt dem Jugendstrafrecht?
- Warum gilt das Jugendstrafrecht manchmal länger?
- Bis wann gilt man als Heranwachsender?
- Was darf man mit 23 Jahren?
- Unter welcher Voraussetzung werden Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht verurteilt?
- Wie unterscheiden sich Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht?
- Wie lange ist man Strafunmündig?
Wer unterliegt dem Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht betrifft grundsätzlich nur Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre). Kinder (also Personen unter 14 Jahren) sind gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) schuldunfähig und demnach strafunmündig.Warum gilt das Jugendstrafrecht manchmal länger?
Jugendstrafrecht gilt manchmal länger Das hängt davon ab, wie der Richter seine Chancen beurteilt, wieder ins normale Leben zurück zu finden.Bis wann gilt man als Heranwachsender?
Im Alter von 14 bis 17 Jahren ist man im Auge des Gesetzgebers ein Jugendlicher, für den immer Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Zwischen 18 und 21 gilt man als Heranwachsender.Was darf man mit 23 Jahren?
Du kannst frei entscheiden, wen du heiraten möchtest. Es gibt keine Grenzen mehr durch das Jugendschutz- oder Jugendarbeitsschutzgesetz. Du darfst in der Öffentlichkeit rauchen, Zigaretten kaufen. Auch in Bezug auf Alkohol, Ausgehen, Filme und PC-Spiele gibt es keine Einschränkungen mehr.Unter welcher Voraussetzung werden Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht verurteilt?
Wie unterscheiden sich Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht?
Ist ein Angeklagter zur Tatzeit jugendlich (14 bis 17 Jahre alt), gilt Jugendstrafrecht. Rechtlich möglich ist das in den meisten Fällen auch bei Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 bis 21 Jahre alt). Ist ein Angeklagter zur Tatzeit 22 Jahre oder älter, gilt automatisch Erwachsenenstrafrecht.Wie lange ist man Strafunmündig?
Voll strafmündig ist man ab dem 18. Lebensjahr. Allerdings kann auch ein Volljähriger noch bis zum Alter von 21 Jahren unter das Jugendstrafrecht fallen.auch lesen
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