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Inhaltsverzeichnis:
- Wie soll ich die Kaution zahlen?
- Wie muss man die Mietkaution anlegen?
- Wie hoch darf Kaution für Wohnung sein?
- Kann der Vermieter eine mietkautionsversicherung ablehnen?
- Wer übernimmt die Kaution?
Wie soll ich die Kaution zahlen?
Allgemein gibt es drei Möglichkeiten, die Kaution zu zahlen: Man kann dem Vermieter das Geld überweisen, und er legt es auf ein Kautionskonto. Das kann zum Beispiel ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto sein.
Wie muss man die Mietkaution anlegen?
Beim Anlegen dieses Betrags gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Vermieter legt den Betrag auf einem Sparbuch bzw. Konto an, das auf seinen Namen lautet oder er gibt sein Einverständnis dafür, dass die Mietkaution auf den Namen des Mieters angelegt und das Sparbuch oder Konto dem Vermieter verpfändet wird.
Wie hoch darf Kaution für Wohnung sein?
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich klar geregelt. Laut § 551 Absatz 1 BGB darf sie höchstens drei Monats-Kaltmieten betragen. Wie berechnet sich also die Mietkaution? Im Grunde ganz leicht: Dreimal die Grundmiete für die Wohnung ohne Betriebskosten und Abschlagszahlungen für Strom, Wasser usw.
Kann der Vermieter eine mietkautionsversicherung ablehnen?
Nur wenn der Vermieter einverstanden ist, klappt das mit der Kautionsversicherung. ... Dürfen Sie laut Mietvertrag auch die Bürgschaft einer Bank stellen, kann der Vermieter die Bürgschaft einer Versicherung dennoch ablehnen, entschied das Landgericht Berlin (Az. /14).
Wer übernimmt die Kaution?
Mieter zahlen eine Kaution von höchstens drei Nettokaltmieten als Sicherheit für eventuelle Schäden in der Wohnung oder ausstehende Mietzahlungen. Die Kaution muss getrennt vom Privatvermögen der Mieter beziehungsweise des Vermieters angelegt werden. Die Zinsen aus dem Kautionskonto stehen dem Mieter zu.
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