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Inhaltsverzeichnis:
Wie berechnet man die Verpflegungspauschale?
An den vollen Einsatztagen müssen Sie von der Verpflegungspauschale 20 % für das Frühstück und 40 % für das Mittagessen abziehen, da beide Mahlzeiten gestellt wurden, also bleiben von den 28 € jeweils nur 40 % übrig, das sind 11,20 € pro Tag. Für die An- und Abreisetage müssen Sie nichts abziehen.Was ist Übernachtungspauschale?
Was ist die Übernachtungspauschale? Die Übernachtungspauschale gehört zur Reisekostenabrechnung und beträgt in Deutschland 20 € pro Tag. Die Auszahlung ist für Mitarbeiter steuerfrei, das Unternehmen darf diese aber nicht als Betriebsausgabe kennzeichnen.auch lesen
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