Inhaltsverzeichnis:
- Wem gehört die Grundstücksgrenze?
- Wem gehört der Zaun rechts oder links?
- Welche Seite vom Zaun ist meine?
- Welche Seite des Grundstücks muss ich einzäunen?
- Welche Zäune sind nicht genehmigungspflichtig?
Wem gehört die Grundstücksgrenze?
Zäune, die auf der
Grundstücksgrenze errichtet wurden oder diese schneiden,
gehören beiden Nachbarn. Beide sind auch für ihren Unterhalt zuständig und beide können sie nutzen, zum Beispiel von Pflanzen beranken lassen. Zäune, die zu Straßen oder Wegen hin erreichtet werden,
gehören dem Grundstücksbesitzer.
Wem gehört der Zaun rechts oder links?
Zäune, die zu Straßen oder Wegen hin erreichtet werden,
gehören dem Grundstücksbesitzer. Gilt die Rechtseinfriedung,
gehört die Einfriedung dem Grundstücksbesitzer, der sie errichten musste.
Welche Seite vom Zaun ist meine?
In diesem steht, dass der Eigentümer des jeweiligen
Grundstücks verpflichtet ist, „auf der (von der Straße her gesehen) rechten
Seite seines Haupteinganges einen
Zaun als Abgrenzung gegenüber den Nachbarn zu errichten. “ Somit gehört auch immer die rechte Zaunseite zum eigenen Haus und muss dort errichtet werden.
Welche Seite des Grundstücks muss ich einzäunen?
Das dicke Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB genannt, enthält keine Regelungen für Einfriedungen. Aus privatrechtlicher Sicht steht es daher dem Eigentümer des
Grundstücks frei, es einzuzäunen oder nicht, solange er die Rechte Dritter wahrt.
Welche Zäune sind nicht genehmigungspflichtig?
Einfriedungen bis zu 2,0 m, an öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1,0 m Höhe über der Geländeoberfläche, im Außenbereich nur bei Grundstücken, die bebaut sind oder deren Bebauung genehmigt ist, sind
genehmigungsfrei.